ABRECHNUNG
BEI PRIVAT KRANKENVERSICHERTEN ZUSAMMENFASSUNG
keine amtliche Gebührenverordnung
1 . Rechtsgrundlage für die Abrechnung mit Privatpatienten ist der Behandlungsvertrag
Jeder Physiotherapeut ist frei darin, mit
Patienten Vergütungssätze zu vereinbaren. Der zwischen Therapeut und Patient
geschlossenen Vertrag ist auch für Private Krankenkassen bindend (vorausgesetzt
es liegt kein Tatbestand des Wuchers vor).
Ortsübliche
Vergütung
Auch ohne Vereinbarung sind Behandler und
Patient nicht schutzlos. Das Gesetz billigt dem Behandler in diesem Fall das
"ortsübliche Entgelt" zu. Bereits seit Jahren wird durch frühere
Gerichtsentscheidungen bei persönlichen Leistungen der 2,3-fache und bei
Sachleistungen der 1,8-fache bundeseinheitliche GKV-Tarif geltend gemacht.
Jedoch gibt es keine gesetzliche Grundlage --> immer wieder streitbar
2. Was ist der Unterschied zwischen den beihilfefähigen Höchstsätzen und den Privatvergütungen?
Beihilfefähige Höchstsätze: Eine
behördeninterne Regelung, die vom Dienstherren festgelegt wird, um den
Krankheitskostenzuschuss zu bestimmen. Diese Regelung ist rechtswirksam und
gilt ausschließlich zwischen der Beihilfestelle und dem Beihilfeberechtigten.
Allerdings gilt diese Regelung nicht für Behandler, was zu einem Unterschied
zum ortsüblichen Entgelt führen kann.
Beihilfe und private Vorsorge ergänzen sich
Beihilfe ergänzt lediglich die zumutbare Eigenvorsorge. Der Beihilfeberechtigte muss daher für die von der Beihilfe nicht übernommenen Kosten für Behandlungen, Medikamente und ähnliches selbst aufkommen. In der Regel wird daher eine entsprechende private Krankenversicherung abgeschlossen.
Nicht alle Kosten werden erstattet
Nicht alle Aufwendungen werden als beihilfefähig anerkannt.Es können von beihilfefähigen Aufwendungen Eigenbehalte abgezogen werden. Das heißt einen Teil der Kosten müssen die Beamten selbst tragen. Die Regelungen orientieren sich grundsätzlich für den Bereich des Bundes an der gesetzlichen Krankenversicherung.
Und bei Heilmitteln: Die Eigenbeteiligung ergibt sich aus der Differenz zwischen den nicht kostendeckenden beihilfefähigen Höchstbeträgen und den Vergütungssätzen der Praxis.
3. Dürfen private Krankenversicherer ihre versicherten über erhöhte Abrechnungen informieren?
Private Krankenversicherer gehen dazu über auf "überhöhte" Abrechnungen hinzuweisen. Erlaubt sind Hinweise und Empfehlungen zu Abrechnungen. Private Krankenkassen dürfen jedoch nicht erstattungsfähige Sätze auf dem Niveau der Beihilfe kappen. Versicherungsnehmer sollten genau die Versicherungsbedingungen prüfen, ob eine solche Kappung vereinbart wurde.